Wildzelten im zivilisierten Europa
– Oder „Camping im Paragraphendschungel“
Unser Überblick zeigt, in welchen europäischen Ländern das wild campen erlaubt ist und wo nicht.
Dazu haben wir die Möglichkeiten in folgenden Ländern analysiert und detailliert zusammengefasst:
Das Wildcampen in Europa erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit. Laut aktuellen Statistiken des ADAC liegt wildcampen 2017 voll im Trend:
11,10 Mio. Personen machen häufig oder ab und zu Camping-Caravaning-Urlaub |
2,43 Mio. sind Besitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils, bzw. haben einen oder eines zur Verfügung |
1,86 Mio. haben im letzten Jahr einen Camping/Caravaning-Urlaub gemacht |
61,7% der Wohnmobil- bzw. Wohnwagen-Urlauber leben in einem Haushalt m. einem Nettoeinkommen > 3.000€ |
33,7% der Camper/Caravaner haben Abitur oder Hochschulstudium |
46,6% der Camper/Caravaner sind jünger als 40 Jahre |
Immer mehr Menschen lernen die Freiheiten des Reisens mit dem Zelt, dem Auto oder dem Wohnmobil zu schätzen. Steine in den Weg gelegt bekommen diese Menschen meist durch die unterschiedlichen Rechtslagen zum Thema wild campen in Europa. Denn Die Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land und von Region zu Region.
Damit Sie nicht untergehen: Unser Überblick über das Wildcampen in Europa
Abseits vom Luxus des Reisens in Hotels und hotelgleichen Campingplätzen findet man die Wildcamper. Versteckt an ruhigen und idyllischen Plätzen, kann man die Natur genießen und dabei sogar oft noch Geld sparen. Vorausgesetzt natürlich, man kennt die Rechtslage und/oder wird nicht erwischt. Es geht um das Campen in der Wildnis. Naturverbunden und frei. Gerade im zivilisierten Europa sind die Plätze knapp, an denen die Natur noch in ihrer ursprünglichen Wildheit vorhanden ist.
Es ist gar nicht so einfach, einen guten und schönen Platz zum WildCampen zu finden. Daneben kommen noch rechtliche Schwierigkeiten hinzu: Denn wie ist eigentlich die Rechtslage beim WildCampen in Europa? Was muss man beachten und wie kommt man an die entsprechenden Informationen? Wo ist wildcampen, frei Stehen und wild zelten eigentlich erlaubt?
Weiterlesen: Unsere Tipps zum wilden Zelten in Europa
Wild Campen in Europa: Die Rechtslage
Die rechtliche Lage beim Wildcampen in Europa
Grundsätzlich ist das Wildcampen in den meisten Ländern Europas verboten. Dennoch gibt es Ausnahmen und Regelungen, die den gewünschten Abenteuerurlaub dann doch noch möglich machen. Aber bevor ich die Rechtslage zum wildcampen in Europa im Detail beleuchte und euch die Geheimtipps und Schlupflöcher verrate, möchte ich zuerst auf die Länder hinweisen, in denen wild campen tatsächlich noch legal ist.
Wer ohne rechtliche Probleme sein Lager unter den Sternen aufschlagen möchte, muss die skandinavischen Länder kennen: Schweden, Norwegen und Finnland sind die Länder, in denen wild campen legal ist. Und das nicht nur für eine Nacht, sondern auch über mehrere Tage hinweg am selben Ort.
Grauzone Biwak: Biwakieren oder Wild Campen?
In vielen Ländern ist das wild campen leider verboten. Eine Ausnahme besteht in der Regel für das sogenannte Biwakieren. Darunter versteht man das Übernachten ohne Zelt und nur mit Isomatte, Schlafsack und dem Biwaksack (auch bekannt als Not-Biwak). Dabei dient der Biwaksack zum Schutz vor groben Witterungseinflüssen, wie z.B. Regeln, Hagel, Schnee und Eis. Im besten Fall muss man natürlich nicht unter diesen Umständen nächtigen. Außer man hat Spaß daran oder kommt einfach nicht drum herum. Auch geplante Biwaks werden meist geduldet. Dies ist vor allem für Wanderer oder Bergsteiger interessant, die ihr Gepäckgewicht reduzieren wollen und keinen Wert auf Komfort legen. Zu beachten ist allerdings, dass das biwakieren in sensiblen Gebieten, wie Naturschutzgebieten, auch verboten sein kann. Das Wild Campen ist in vielen Ländern Europas verboten, während das Biwakieren in der Regel geduldet wird.
–> Lesetipp fürs Biwakieren: Rechtslage biwakieren in Deutschland
Unter Wildcampen versteht man das Übernachten in Zelten, Autos oder Wohnmobilen abseits von Campingplätzen. |
Wildcampen in Dänemark
In Dänemark ist das Nächtigen mit seinem Wohnmobil oder Camper abseits von Campingplätzen mit Strafe bedroht. Dagegen ist das Zelten in 40 Wäldern Dänemarks ausdrücklich gestattet. Hier erfahren Sie, wo das Wildcampen in Dänemark erlaubt ist.
An den beliebten Stränden ist das Zelten jedoch leider verboten. Es drohen Strafen von bis zu 75 Euro pro Person, wenn man sich beim wildcampen erwischen lässt.
Das wild zelten in den 40 extra ausgewiesenen Wäldern ist für maximal eine Nacht gestattet. Ein offenes Lagerfeuer darf aber nicht errichtet werden. Außerdem darf sich das Zelt nicht in Sichtweite von Straßen und Wohnhäusern aufgestellt werden. Daneben gibt es in Dänemark einige Naturlagerplätze. Auf diesen kann man für eine geringe Gebühr von momentan ca. 2 € eine Nacht Zelten.
Wildcampen in Skandinavien
Wer gerne in der beeindruckenden Natur Skandinaviens sein Zelt aufschlagen möchte, ist in Schweden, Finnland und Norwegen genau an der richtigen Adresse. Das sog. „Jedermannsrecht„, das auf ein altes schwedisches Gesetz aufbaut, erlaubt es hier beinahe überall zu übernachten. Solange es sich nur um eine Nacht handelt und man als Wanderer, Fahrradfahrer, mit Kanu oder mit einem Pferd unterwegs ist, muss man dabei auch keine Angst haben, dass der ausgewählte Platz möglicherweise in privater Hand ist. Besagtes Recht erlaubt nämlich auch für eine Nacht das Nächtigen auf Privatgrundstücken! Wichtig sind dabei aber dennoch einige Regeln, die man beachten sollte.
So ist es nicht erlaubt sich in der Nähe oder Sichtweite eines Wohnhauses niederzulassen, ohne vorher den Besitzer um Erlaubnis gefragt zu haben. Außerdem dürfen auch keine offenen Feuer errichtet werden, sodass auf Privatgrundstücken auf das idyllische Lagerfeuerambiente verzichtet werden muss. Selbstverständlich müssen die Plätze nach dem Camping auch wieder sauber verlassen werden.
Für alle Reisende, die mit Auto und Wohnwagen unterwegs sind, bleiben für die Nacht dennoch öffentliche Parkplätze, Straßenenden oder auch der Strand.
Wildcampen in Frankreich, Polen und Niederlanden
Wen es für einen Campingtrip nach Frankreich zieht, hat bei der Wahl des Übernachtungsplatzes keine so freie Hand, wie in Skandinavien. Hier sollte man beachten, dass Campen auf Privatgrundstücken nur mit der Erlaubnis des jeweiligen Besitzers legal ist. Da diese jedoch häufig an Urlauber gewohnt sind, stehen viele Campern auch wohlgesonnen gegenüber, sodass hier in der Regel keine Probleme entstehen.
Vorsicht ist jedoch an der Küste sowie in der Nähe von Sehenswürdigkeiten geboten. Dort gilt nämlich ein generelles Campingverbot. Richtig teuer kann das Campen auch im Natur- oder Wasserschutzgebiet werden. Wer hier nicht auf ausgewiesenen Plätzen übernachtet, den können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.500 € erwarten. Wichtig ist, dass aber auch auf diesen Plätzen das Übernachten nicht nach Camping aussehen darf.
Biwakieren ist hingegen grundsätzlich erlaubt, jedoch sollte man sich vor Ort noch einmal vergewissern, ob nicht eine Sonderregelung für den ausgewählten Platz gilt, auf die im Einzelfall durch Schilder hingewiesen wird. Im Nationalpark sollte außerdem beachtet werden, dass ca. eine Stunde Fußweg zwischen Ausgang und Campingplatz liegen sollte. Generell kann man sich diesbezüglich aber auch in jedem Tourismusbüro beraten lassen.
Ein generelles Verbot für Wildcamper gilt in den Niederlanden und in Belgien. Hier sollten die Zelte nur an ausgewiesenen Stellen aufgeschlagen werden, auf die Schilder hinweisen. Sie bieten die einzig legale Alternative zu kostenpflichtigen Campingplätzen. Kontrolliert wird das Einhalten des Verbots insbesondere in der Nähe der Küsten sowie in Orten, die typischerweise von Touristen besucht werden.
Tipp: Hier ist das Campen erlaubt.
Weniger streng geht es hinsichtlich des Campens in Polen zu. Offiziell ist das Wildcampen zwar nicht erlaubt, es wurden aber auch in den vergangenen Jahren keine Strafen dafür verhängt. Wer trotzdem auf Nummer Sicher gehen will, kann die Grundstücksbesitzer selbstverständlich um Erlaubnis fragen.
Wildcampen in Südosteuropa
Ähnlich geht es für Camper auch in den Balkanstaaten und Griechenland zu. Auch hier ist das Wildcampen in Kroatien und in Serbien offiziell verboten, wird von der Polizei jedoch meist geduldet, sofern man nicht über längere Zeit bleiben möchte und den Platz ordentlich hält. Zu beachten ist hierbei, dass man sein Zelt nicht in unmittelbarer Nähe von Staatsgebäuden aufschlägt. Wer Gewaltbereitschaft und politisches Unruhen während des Campingtrips aus dem Weg gehen möchte, sollte sich für die Nacht besser auf ländlichen Gebieten einen Schlafplatz suchen.
Gleiches gilt auch für Griechenland, Bulgarien und Rumänien. Wer von einer Nacht in einem rumänischen Nationalpark träumt, sollte jedoch bedenken, dass dies verboten ist. Für gewöhnlich sind die Kontrollen dort aber nicht sehr streng.
Wildcampen in baltischen Staaten und Schottland
Auch für Estland, Lettland und Litauen gilt die Devise: Wildcampen ist kein Problem, solange es nicht in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet stattfindet und kein Schild auf ein Campingverbot am jeweiligen Ort hinweist. Einzige Bedingung ist auch hier, dass der Platz sauber verlassen wird.
Strengere Regeln gibt es dagegen in Schottland. Diese sind im sog. Scottish Outdoor Access Code geregelt, der ebenfalls Vorschriften darüber umfasst, dass keine offenen Feuer gemacht werden dürfen und die Plätze nicht mit Abfall verschmutzt werden dürfen. Wer sich diesbezüglich vor dem Campingabenteuer umfangreicher informieren möchte, kann dies über das Internet oder durch Broschüren vor Ort.
Wildcampen im Süden Europas
In Italien und Spanien haben Wildcamper einige Dinge zu beachten. In beiden Ländern ist das freie Campen nämlich generell verboten und teilweise auch mit hohen Strafen belegt. Hier ist es deshalb ratsam sich mit Grundstückseigentümern abzusprechen und um Erlaubnis zu bitten. Die einzige Ausnahme stellen in Spanien die letzten hundert Meter des Santiago de Compostela, des bekannten Pilgerwegs dar. Auf den letzten Metern darf man ausnahmsweise am Wegrand sein Zelt aufschlagen.
Wildcampen im Rest Europas und in der Schweiz
In Ungarn, Portogal,Russlang, Tschechien und der Slowakei gelten ebenfalls strenge Regeln, was das Campen außerhalb von Campingplätzen betrifft. Weder auf Privatgrundstücken darf man sein Zelt aufschlagen, noch ist es erlaubt mit einem Wohnwagen auf Parkplätzen oder Raststätten zu übernachten.
Differenzierter geht es da schon in der Schweiz zu. Hier sollten sich Camper aber vergewissern, dass das Campen am ausgewählten Ort auch tatsächlich erlaubt ist. Das ist nämlich ganz davon abhängig, wo man sich befindet. In Natur-oder Wildschutzgebieten ist das Übernachten im Zelt oder Feuermachen verboten und wird mit Strafen bis zu 10.000€ und mehr bestraft. Gleiches gilt auch für Nationalparks. Oberhalb der Baumgrenze kann das Campen erlaubt sein,hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, ob nicht Schilder ein Verbot für bestimmte Bereiche festsetzen. Das Campen auf Privatgrundstücken ist mit der Einwilligung des Eigentümers jederzeit erlaubt, ebenso sollte man auch die Hüttenwart um Erlaubnis bitten, wenn man in der Nähe einer Berghütte nächtigen möchte. Allgemein bietet es sich dennoch an, sich vor Antritt des Urlaubs näher über die örtlichen Vorschriften zu informieren.
Hierzu hat der SAC ein Merkblatt veröffentlicht, das hilfreiche Informationen zum Campen und Biwakieren enthält.
Ebenso unterschiedlich sind die Regelungen in Österreich. Grundsätzlich gilt ein Campingverbot abseits der ausgewiesenen Plätze. Auch hier sind die bei Verstoß verhängten Strafen hoch und können einen Camper durchaus bis zu 14.500€ kosten. Auf Grund der unterschiedlichen Behandlung des Themas je nach Region sollte man sich auch in Österreich zuvor informieren. Der Alpenverein Österreich hat hierzu ein recht umfangreiches Informationsblatt auf seiner Homepage veröffentlicht, durch das Camper alle nötigen Hinweise erhalten.
Und bei uns?
Deutschland unterscheidet beim Campen streng, ob es sich um Wohnwagen oder Zelt handelt. Letzteres kann für nur eine Nacht beinahe überall problemlos aufgeschlagen werden. Ausnahmen sind nur Naturschutzgebiete, Privatgrundstücke ohne Einwilligung des Eigentümers und natürlich öffentliche Grundstücke, die mit Verbotsschildern gekennzeichnet sind. Mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers ist es jedoch kein Problem.
Caravan und Wohnmobile dürfen aber höchstens eine Nacht auf dem Parkplatz einer Raststätte stehen. Das Gleiche gilt für öffentliche Parkplätze. Dennoch sollte, wie auch in anderen Ländern, darauf geachtet werden, ob nicht Schilder im Einzelfall darauf hinweisen, dass das Campen verboten ist.