Neues Urteil: Schadensersatz auch bei Pilotenstreik

Amtsgericht Frankfurt am Main; Urteil vom 09.02.2021 – 30 C 14/20-32

Die Airlines sind bekannt dafür, Schadensersatzansprüche nach der Fluggastrechteverordnung nicht gerne auszuzahlen. Mit großem Erfolg: Zwar steht jedem Reisenden bei einer Flugverspätung ein Schadensersatz von bis zu 600 EURO zu, aber nur die wenigsten machen diesen auch wirklich geltend. Die meisten lassen sich von den Ausreden und Ausflüchten der Airlines zermürben und geben auf.

Aus diesem Grund haben sich viele Rechtsanwälte und Fluggastrechte-Portale auf die Geltendmachung von Schadensersatz für Ihre Kunden spezialisiert. Für die Kunden ist dies in der Regel Kostenlos oder mit einer Gewinnbeteiligung für das Portal verbunden. Der Frankfurter Rechtsanwalt Mirco Lehr vertritt seit Jahren seine Mandanten erfolgreich gegen Airlines und Reiseveranstalter. Exklusiv für seine Mandanten hat Rechtsanwalt Lehr einen Prozessfinanzierer gewinnen können, sodass die Geltendmachung der Fluggastrechte ohne finanzielles Risiko möglich ist.

Mit Urteil vom 9. Februar 2021 hat das Amtsgericht Frankfurt am Main (30 C 14/20-32) entschieden, dass ein Streik eigener Piloten die Ausgleichszahlung der Airline nicht entfallen lässt. Darüber hinaus waren den Fluggästen die Kosten für den selbst organisierten Ersatzflug zu erstatten.

Dieses Urteil stärkt die Rechte der Reisenden und wirf ein neues Licht auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 21. August 2012 (X ZR 138/11), sagt der Reiserechtsexperte Mirco Lehr. Der BGH hatte damals entschieden, dass der Anspruch auf die Ausgleichszahlung entfällt, wenn eine Gewerkschaft die Piloten einer Airline zum Streik aufruft. Viele Fälle, bei denen Ausgleichzahlungen unter Berufung auf diese Entscheidung abgelehnt wurden, können nun wieder aufgerollt werden.

Die Entscheidung:

1. Auch bei Streik eigener Piloten ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, den Fluggästen die Ausgleichszahlung nach der EU-FluggastrechteVO zu leisten und zusätzlich die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zu erstatten.

2. Voraussetzung für die Entlastung nach einer Annullierung des Fluges ist, dass nicht nur ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, sondern das Luftfahrtunternehmen darlegt und gegebenenfalls beweist, dass es alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung bzw. deren Folgen zu vermeiden.

Der Sachverhalt:

Der Ryanair-Flug von Athen nach Frankfurt am Main am 10. August 2018 wurde noch am selben Tag von der Airline gecancelt. Eine Ersatzbeförderung hat Ryanair nicht angeboten, vielmehr mussten die Fluggäste sich selbst um eine Weiterreise oder eine Unterkunft kümmern. Die Kläger buchten einen alternativen Rückflug am 12. August 2018 für rund 1.200 €. Hinzu kamen Hotelkosten von 288,00 € und Kosten für Verpflegung von 90 €. Mit der Klage begehrten die Fluggäste die Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 400,00 € pro Fluggast, sowie die Kosten für den Ersatzflug, Übernachtung und Verpflegung. Ryanair verweigerte jegliche Zahlung unter Verweis auf das BGH Urteil aus 2021.

Die Gerichtsverhandlung

Dies wollten die Reisenden nicht auf sich sitzen lassen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat Ihnen nun Recht gegeben und Ryanair vollständig zur Zahlung verurteilt.

Im Detail führte das Gericht aus, dass es dahinstehen kann, ob der Streik der Ryanair-Piloten ein außergewöhnlicher Umstand im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechte-Verordnung anzusehen ist (so zum Beispiel EuGH mit Urteil vom 17. April 2018). Um einen Flug annulieren zu können, müsse nämlich nicht nur ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, sondern die Airline muss auch darlegen und beweisen, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat, um die Annullierung bzw. deren Folgen zu vermeiden. Dies konnte Ryanair im vorliegenden Fall nicht. Das Unternehmen hat keinen Ersatzflug angeboten und auch nicht dargelegt, dass es versucht hat einen solchen zu finden. Vor Gericht argumentierte Ryanair lediglich, dass es ein sehr hoher Aufwand sei, einen Flugplan neu zu organisieren oder einen Ersatzflug zu beschaffen. Dies ließen die Frankfurter Richter aber nicht gelten und verurteilten Ryanair vollumfänglich zur Zahlung.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Mirco Lehr begrüßt das Urteil des Amtsgerichts. Damit wurden die Rechte der Fluggäste effektiv gestärkt. Unternehmen, die Flüge aus rein wirtschaftlichen Erwägungen streichen und die eigenen Fluggäste im Regen stehen lassen, müssen nun wenigstens die finanziellen Folgen der Reisenden ausgleichen.

Kreuzfahrt in die Arktis als Extremerlebnis

Kreuzfahrt in die Arktis als Extremerlebnis
Was vor Jahrzehnten noch unmöglich und lebensgefährlich war, gewinnt heute an Popularität: Erlebnisreisen in die Arktis sind zur traumhaften Touristenattraktion geworden. Die Arktis stellte seit Jahrhunderten alle Abenteurer und Forscher immer auf die Probe. Missglückte Expeditionen, Verluste und große Strapazen ziehen sich durch die ganze Geschichte der nördlichen Erdregion. Der norwegische Polarforscher Fridtjof Nansen bezeichnete sie einmal als “das Land des eisigen Schreckens”. Doch wie bekannt schreckten äußerst tiefe Temperaturen und die Unerreichbarkeit des Landes starke Charaktere nie ab. Ihre Heldentaten wurden in zahlreichen Legenden, Romanen und Filmen behandelt. Kein Wunder, dass viele von uns, mindestens als Kinder, von der Arktis-Eroberung auch träumten.

 

Das riesige Interesse an der Arktis lässt auch in unseren Tagen nicht nach. Die Region gilt nach wie vor für die Wissenschaft und Wirtschaft als ein sehr aussichtsreicher Raum, der an Boden- und Naturschätzen sehr reich ist. Einmal extremes Reiseziel ist jetzt dank technischer Entwicklung weniger gefährlich geworden. Einige Teile sind jedoch wie vor Jahren nur per Hundeschlitten oder mit Ski zu erreichen. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten die eisige Region auch mit großem Komfort zu besuchen, indem man Kreuzfahrt in die Arktis macht.

Welche Voraussetzungen muss man dafür mitbringen? Gewiss kommt man ohne ein wenig Freizeit, Enthusiasmus und natürlich Finanzen nicht aus. Wenn dies jedoch nur so einfach wäre! – können Sie wohl denken. Unglaublich, aber wahr: Das ist wirklich ganz einfach. Jetzt möchten wir Ihre Bedenken und Ängste ausräumen.

 

Warum ist eine Kreuzfahrt in die Arktis kein Problem mehr?

 

Solche Schiffsreisen sind gewöhnlich gründlich vorbereitete Expeditionen: Sie können sich gar keine Sorgen über die Planung machen und auch die Sicherheit, Lebensverhältnisse sowie andere wichtige Fragen Profis überlassen. Eigentlich der Komfort wäre bei einer selbst organisierten Wanderung problematisch. Also, mit dem Schiff, besonders mit einem Kreuzfahrtliner, gibt es alle Bedingungen dafür, sich zu entspannen und ruhig nur auf Ihre Erlebnisse zu konzentrieren.

 

Und die Arktis wird Sie definitiv beeindrucken! Zu meist beliebtesten Zielen in der Arktis gehören unter anderem West- und Südgrönland, Island, die Insel Jan Mayen, die Inselgruppen Spitzbergen und Franz-Josef-Land. Diese Liste mit Gegenden, wo Sie die märchenhafte Natur genießen können, lässt sich natürlich fortsetzen.

 

Dank entlegener Lage bleiben nördliche Landschaften bisher einsam und unberührt. Das wunderschöne Polarlicht und das eisige Meer in Farbtönen von dunkelblau über violett bis zu grün sind ein richtiger Augenschmaus. Endlose weiße Wüsten, wo man einen Eisbären oder Polarwolf treffen kann– ist das keine spannenden Abenteuer für einen urbanen Menschen? Es sei erwähnt, eine gute Gesellschaft von Gleichgesinnten, die für Sie das Reisebüro findet, wird immer dabei sein.

 

Fazit

 

Komfortabel, sicher und unwahrscheinlich – mit diesen drei Worten kann so eine Kreuzfahrt in die nördlichen Regionen am besten beschrieben werden. Noch einiges ist zu guter Letzt zu wünschen: gute Reise und Rückenwind!

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

WildCampen in Europa: das Zelt wählen

Wildcampen in Europa: das Zelt wählen

Das Reisen wird immer beliebter – wir versuchen, die Welt herum zu erkennen und werden offener zu den neuen Erfahrungen und fernen Ländern. Immer mehr Touristen finden kulturelle Eindrücke von anderen Ländern nicht ausreichend, sie wollen in die Welt der Natur tiefer eintauchen und während des Urlaubs so weit wie möglich von der langweiligen Zivilisation zu wandern.

Bei uns finden Sie immer die aktuellsten und die nützlichsten Informationen zum Thema Wild Campen. Nicht nur den erfahrenen Wanderern, sondern auch den Einsteigern werden wir gerne alle Geheimnisse aufdecken, damit sie möglichst komfortabel zelten können. Wie man ein Zelt wählt, das den bestimmten touristischen Bedürfnissen gerecht wird, erfahren Sie weiter in diesem Artikel.

Welches Zelt ist das richtige für mich?

Die Antwort hängt von der Art von Urlaub in der Natur, die Sie bevorzugen. Wenn Sie ausgestattete Campingplätze mit Parkplatz mögen, können Sie sicher das große Zelt nehmen.

Das Campingzelt ist ein großes, hohes Zelt, oft mit einem Vordach und Fenstern, konzipiert für den Autotourismus, Familienurlaub und Übernachtungen an einem Ort innerhalb von 3-4 Tagen.

Pro: Komfort, hohe Kapazität.

Contra: hohes Gewicht, schwere Durchwärmung.

Wenn Sie eine lange Fuß- oder Fahrrad-Reise vorhaben, sind wichtige Kriterien das Gewicht und die Größe der Deckung. Sie werden dann ein Tourismuszelt benötigen. Das ist ein kleines Zelt, so eines verwendet man für die flachen Wanderungen und den Urlaub entlang der Wanderwege.

Pro: leicht, bequem beim Transportieren.

Contra: nicht immer ausreichende Wind- und Wasserfestigkeit.

Noch wichtiger sind die Abmessungen und das Gewicht des Zeltes während einer Wanderung in den Bergen oder auf unebenem Gelände. Hier benötigen Sie bereits ein Expeditionszelt – ein ultraleichtes Zelt, entwickelt für ernsthafte Trekking (komplizierte Route, lange Übergänge).

Pro: sehr leicht und sicher, windständig, schnell installierbar und umgekehrt.

Contra: in der Regel klein (kann auch einem eng werden).

Welche Konstruktion wähle ich?

Es gibt zwei Hauptformen der modernen touristischen Zelte:

Kuppel: Besteht aus zwei und mehr gekreuzten Bögen, wodurch die Kuppel aufgebaut wird. Dies is eine universelle und sehr beliebte Form. Kuppelzelte kann man sogar in extremen Wanderungen benutzen: sie sind genug wind- und wasserständig.

Tunnel: in der Regel ist dieses Zelt groß und geräumig, oft mit Vorraum. Die Bogen des Tunnelzeltes sind parallel zueinander und nicht gekreuzt. So ein Zelt ist nicht besonders resistent und überlebt nicht alle Unwetter. Diese Konstruktion wählt man häufiger beim langen Campen.

Darüber hinaus bevorzugen Einzelgänger oft auch Zelte ohne Traggerüst. Sie sind leicht und kompakt, tatsächlich ist es nur ein Sonnensegel, das an Seilen an den Bäumen befestigt wurde oder auf einigen Racks festhält (in der Regel ein paar Stöcke).

Das Zelt gekauft, installieren Sie es zu Hause, um schon bei der Wanderung keinen montagebedingten Problemen zu begegnen. Wasserabweisende Spray durch die Nähte wäre empfehlenswert, um das Zelt sicher vor Feuchtigkeit zu schützen. Und nach der Rückkehr von der Wanderung vergessen Sie nicht, Ihr Zelt gut austrocknen zu lassen.

Rechtslage in Deutschland

„Deine Freiheit endet da, wo die deiner Mitmenschen beginnt“ – Und in Deutschland, wo 229 Menschen pro Quadratkilometer leben, ist die Grenze meist schnell erreicht. Daher wird in Deutschland unglaublich vieles durch Gesetze geregelt. Wer sich im Paragraphendschungel zum Thema Wildzelten zurechtfinden möchte, sollte hier unbedingt weiterlesen.

Im Folgenden kannst du die allgemeine rechtliche Lage beim Wild Campen in Deutschland einsehen.
Es werden Antworten auf Fragen geliefert wie zum Beispiel:

  • Ist wildcampen in Deutschland erlaubt? Darf man in Deutschland wild campen?
  • Ist wild camping in Deutschland verboten?
  • Welche Strafen drohen für wildcampen in Deutschland?

Es handelt sich hierbei aber nicht um eine Rechtsberatung und ersetzt eine solche im Zweifel auch nicht. Bei größeren Problemen sollte man einen Anwalt einschalten.

Vorwort

Bevor ich auf die konkrete Rechtslage zum Wildcamping in Deutschland eingehe möchte ich nochmal auf die Verhaltensregeln und Tipps zum wild campen hinweisen.
Wer nicht gerade in einem Naturschutzgebiet oder einem fremden Vorgarten Zeltet wird in der Praxis meist keine Probleme bekommen.

Außerdem: Wer sich nicht erwischen lässt bekommt auch keine Probleme…

Generelles

Immer zu beachten ist, dass nicht nur das „Wildcampen“ an sich bestraft werden kann, sondern unter Umständen weitere Regelungen zu einer Strafe führen können. Auf diese speziellen Regelungen (z.B.: Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, Naturschutzgebiete usw..) wird am Ende dieser Seite eingegangen.

Abseits dieser besonderen Regelungen stellt das „normale“ wild campen nie eine Straftat, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit dar. Diese kann aber mit Geldbuße belegt werden, mehr dazu unten.

Der Schwerpunkt der folgenden Ausführungen liegt auf dem wild campen mit Zelt. Auf wildcamping mit dem Wohnmobil oder Auto weise ich gesondert hin.

Generell gilt in Deutschland:

Das einschlägige Gesetz ist meist das Landes-Waldgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Was dort nicht geregelt ist wird durch das Bundes-Waldgesetz bestimmt. Daher kann es sein, dass in den verschiedenen Bundesländern Deutschlands unterschiedliche Regelungen zum Campen in der Wildnis existieren.
Die Gesetzestexte findet man hier: Dejure.org
Generell kann man aber sagen:
Auf Öffentlichem Gebiet darf nur an speziell gekennzeichneten Orten gezeltet werden. Ansonsten ist das übernachten im Zelt verboten.
Auf Privatgelände darf nur mit Einverständnis des Besitzers gecampt werden.

Offenes Feuer:
Unter offenem Feuer versteht man meist Lagerfeuer und Grillfeuer.
Offenes Feuer ist im Abstand von 100Metern zum Waldrand verboten. Dies gilt auch für offenes Licht (Kerzen, Fackeln, Laternen).
Das Rauchen von Zigaretten kann auch verboten sein. In jedem Fall dürfen selbstverständlich keine glühenden Kippen weggeworfen werden.
Dies dient dem Brandschutz und wird auch nicht gern gesehen. Bußgelder erhöhen sich im Zusammenhang mit Feuer meist drastisch.

Übrigens: Auch Campingkocher gelten als „offenes Feuer“!

Tipp: Grauzone „Lagern“
Lagern bedeutet einfach rasten oder „Pause machen“ und ist selbstverständlich erlaubt. Der Übergang zwischen campen und lagern ist fliessend, sodass meist nicht geklärt werden kann ob der „Täter“ nun einfach lagert oder schon campiert.
Lagern kann man auch mit einem Biwaksack oder einem Schirm als Ersatz für das Zelt. Auch ein Tarp, Poncho oder nur ein Schlafsack/Isomatte sind möglich.
Biwakieren ist das »Kampieren außerhalb von Campingplätzen während eines kurzen, durch den Anlass gebotenen Zeitraumes im hochalpinen Gelände«.
Unter Kampieren versteht man meist das »Nächtigen von Personen in mobilen Unterkünften, wie Zelten, Wohnwägen, Kraftfahrzeugen, Wohnmobilen, Mobilheimen und dergleichen im Rahmen des Tourismus«. In der Regel ist das Biwakieren aber vom Verbot des Kampierens ausgenommen.
Es handelt sich dabei aber um eine rechtliche Grauzone. Wird man erwischt oder angesprochen sollte man auf der sicheren Seite bleiben und sich glaubwürdig „herausreden“, dass man nur Vögel beobachtet oder den Sonnenuntergang geniesst.
Nicht zu empfehlen ist es über mehrere Tage am selben Ort zu „lagern“ und/oder Müll zu hinterlassen sowie Schaden (Lagerfeuer) anzurichten.

Keine Grauzone ist allerdings, entgegen so manchem Wunschdenken, das Zelten auf (öffentlichen) Wegen. Dies stellt eine genehmigungspflichtige Sondernutzung dar.

Erwischt! Was nun – Folgen

Die typischen Personengruppen die dem Wildcamper Probleme bereiten sind: Förster, Polizei, Privatgrundeigentümer und „engagierte“ Mitbürger

Hält man sich an die Regeln des gesunden Menschenverstandes und an die hier entwickelten Verhaltensgrungsätze passiert in der Regel nichts Schlimmes.
Man wird, meist höflich, gebeten kein Müll zu hinterlassen und sich zu benehmen. Im schlimmsten Fall wird man verwarnt (mit Aufnahme der Personalien) und aufgefordert weiterzuziehen.

Übrigens:  Jäger können dir keine Weisungen geben oder dich zu etwas zwingen. Dazu ist nur die Polizei befugt!
Anders ist das mit Forstbeamten. Diese üben in Wäldern Hoheitsrechte aus und sind befugt Ausweise zu kontrollieren oder, in Extremsituationen, auch Leute vorübergehend festzunehmen.

Kommen mehrere negative Faktoren zusammen muss man aber mit einem Bußgeld rechnen. Dieses wird dann pro Person verhängt.
Solche negativen Faktoren sind vor Allem: Müll, Feuer, Naturschutzgebiete, unangebrachtes Verhalten

Oftmals kommt man schon mit einem Verwarngeld von 5€ davon. Meistens werden verkraftbare Bußgelder von 5€ – 80€ verhängt.
Die möglichen Bußgelder reichen aber weit nach oben: Bis zu 500€ (Pro Person!) sind möglich. Dies wird aber nur die Ausnahme sein, denn dazu muss man sich schon etwas geleistet haben. Beispiele hierfür sind wilde, ausgelassene Parties mit Ghettoblaster und Lagerfeuer im Naturschutzgebiet….

Besondere Delikte

Wie oben angesprochen können durch das Wildcampen auch besondere Delikte verwirklicht werden.
Diese wirken oft Bußgelderhöhend oder stellen sogar eine Straftat dar. Auch zivilrechtliche Folgen können entstehen.
Wird ein solcher Straftatbestand verwirklicht ist aber damit zu rechnen, dass das Verfahren eingestellt wird oder „nur“ eine Geldbuße / Sozialstunden verhängt werden.

Hausfriedensbruch, §123 StGB
Wer vorsätzlich gegen den Willen des Berechtigten in dessen befriedete Besitztum eindringt begeht den Hausfriedensbruch. Befriedetes Besitztum ist, einfach gesagt, erkennbar abgegrenzte Gebiet (im Zweifel: Wiesen die durch Hecken, Zäune, Mauern oder mehr geschützt sind).
Wer nur auf einer nicht-abgegrenzten Wiese eines Bauern zeltet begeht den Hausfriedensbruch nicht (es sei denn, er wird aufgefordert zu gehen und tut das nicht). Der Besitzer kann dich dann auffordern zu gehen und evtl. vorhandenen Müll zu entsorgen oder Schaden zu ersetzen (s.u.).

Sachbeschädigung, §303 StGB
Strafbar ist nur die vorsätzliche Sachbeschädigung. In jedem Fall gilt: der Täter hat den Schaden zu ersetzen bzw. zu beseitigen.
Beim kurzweiligen Aufstellen eines Zelt auf einer Wiese oder im Wald entsteht in der Regel kein Schaden. Anders sieht es allerdings bei einem Kornfeld oder einer Zierwiese aus.
Zelten in einem bepflanzten Rapsfeld kann zum Beispiel eine Sachbeschädigung sein und zum Schadensersatz verpflichten!

Brandstiftung, §306 StGB
Brandstiftung ist das vorsätzliche oder fahrlässige (unerlaubte) Inbrandsetzen eines nicht dazu bestimmten Sachgutes.
Mit Feuer muss man beim wildcampen immer sehr vorsichtig sein. Delikte im Zusammenhang mit Feuer ziehen oft hohe Strafen und Schadensersatzansprüche nach sich.

Wildcampen in Europa: Der Überblick

Ein Wildcamper auf einer Insel

Wildzelten im zivilisierten Europa
– Oder „Camping im Paragraphendschungel“

Unser Überblick zeigt, in welchen europäischen Ländern das wild campen erlaubt ist und wo nicht.

Dazu haben wir die Möglichkeiten in folgenden Ländern analysiert und detailliert zusammengefasst:

Das Wildcampen in Europa erfreut sich immer größer werdender Beliebtheit. Laut aktuellen Statistiken des ADAC liegt wildcampen 2017 voll im Trend:

11,10 Mio. Personen machen häufig oder ab und zu Camping-Caravaning-Urlaub
2,43 Mio. sind Besitzer eines Wohnwagens oder Wohnmobils, bzw. haben einen oder eines zur Verfügung
1,86 Mio. haben im letzten Jahr einen Camping/Caravaning-Urlaub gemacht
61,7% der Wohnmobil- bzw. Wohnwagen-Urlauber leben in einem Haushalt m. einem Nettoeinkommen > 3.000€
33,7% der Camper/Caravaner haben Abitur oder Hochschulstudium
46,6% der Camper/Caravaner sind jünger als 40 Jahre

Immer mehr Menschen lernen die Freiheiten des Reisens mit dem Zelt, dem Auto oder dem Wohnmobil zu schätzen. Steine in den Weg gelegt bekommen diese Menschen meist durch die unterschiedlichen Rechtslagen zum Thema wild campen in Europa. Denn Die Gesetze unterscheiden sich von Land zu Land und von Region zu Region.

Ein Wildcamper auf einer Insel
© Foto: Dietmar Meinert / pixelio.de

Damit Sie nicht untergehen: Unser Überblick über das Wildcampen in Europa

Abseits vom Luxus des Reisens in Hotels und hotelgleichen Campingplätzen findet man die Wildcamper. Versteckt an ruhigen und idyllischen Plätzen, kann man die Natur genießen und dabei sogar oft noch Geld sparen. Vorausgesetzt natürlich, man kennt die Rechtslage und/oder wird nicht erwischt. Es geht um das Campen in der Wildnis. Naturverbunden und frei. Gerade im zivilisierten Europa sind die Plätze knapp, an denen die Natur noch in ihrer ursprünglichen Wildheit vorhanden ist.

Es ist gar nicht so einfach, einen guten und schönen Platz zum WildCampen zu finden. Daneben kommen noch rechtliche Schwierigkeiten hinzu: Denn wie ist eigentlich die Rechtslage beim WildCampen in Europa? Was muss man beachten und wie kommt man an die entsprechenden Informationen? Wo ist wildcampen, frei Stehen und wild zelten eigentlich erlaubt?

Weiterlesen: Unsere Tipps zum wilden Zelten in Europa

Wild Campen in Europa: Die Rechtslage

Die rechtliche Lage beim Wildcampen in Europa

Grundsätzlich ist das Wildcampen in den meisten Ländern Europas verboten. Dennoch gibt es Ausnahmen und Regelungen, die den gewünschten Abenteuerurlaub dann doch noch möglich machen. Aber bevor ich die Rechtslage zum wildcampen in Europa im Detail beleuchte und euch die Geheimtipps und Schlupflöcher verrate, möchte ich zuerst auf die Länder hinweisen, in denen wild campen tatsächlich noch legal ist.

Wer ohne rechtliche Probleme sein Lager unter den Sternen aufschlagen möchte, muss die skandinavischen Länder kennen: Schweden, Norwegen und Finnland sind die Länder, in denen wild campen legal ist. Und das nicht nur für eine Nacht, sondern auch über mehrere Tage hinweg am selben Ort.

Grauzone Biwak: Biwakieren oder Wild Campen?

In vielen Ländern ist das wild campen leider verboten. Eine Ausnahme besteht in der Regel für das sogenannte Biwakieren. Darunter versteht man das Übernachten ohne Zelt und nur mit Isomatte, Schlafsack und dem Biwaksack (auch bekannt als Not-Biwak). Dabei dient der Biwaksack zum Schutz vor groben Witterungseinflüssen, wie z.B. Regeln, Hagel, Schnee und Eis. Im besten Fall muss man natürlich nicht unter diesen Umständen nächtigen. Außer man hat Spaß daran oder kommt einfach nicht drum herum. Auch geplante Biwaks werden meist geduldet. Dies ist vor allem für Wanderer oder Bergsteiger interessant, die ihr Gepäckgewicht reduzieren wollen und keinen Wert auf Komfort legen. Zu beachten ist allerdings, dass das biwakieren in sensiblen Gebieten, wie Naturschutzgebieten, auch verboten sein kann. Das Wild Campen ist in vielen Ländern Europas verboten, während das Biwakieren in der Regel geduldet wird.

–> Lesetipp fürs BiwakierenRechtslage biwakieren in Deutschland

Unter Wildcampen versteht man das Übernachten in Zelten, Autos oder Wohnmobilen abseits von Campingplätzen.

Wildcampen in Dänemark

In Dänemark ist das Nächtigen mit seinem Wohnmobil oder Camper abseits von Campingplätzen mit Strafe bedroht. Dagegen ist das Zelten in 40 Wäldern Dänemarks ausdrücklich gestattet. Hier erfahren Sie, wo das Wildcampen in Dänemark erlaubt ist.

An den beliebten Stränden ist das Zelten jedoch leider verboten. Es drohen Strafen von bis zu 75 Euro pro Person, wenn man sich beim wildcampen erwischen lässt.

Das wild zelten in den 40 extra ausgewiesenen Wäldern ist für maximal eine Nacht gestattet. Ein offenes Lagerfeuer darf aber nicht errichtet werden. Außerdem darf sich das Zelt nicht in Sichtweite von Straßen und Wohnhäusern aufgestellt werden. Daneben gibt es in Dänemark einige Naturlagerplätze. Auf diesen kann man für eine geringe Gebühr von momentan ca. 2 € eine Nacht Zelten.

Wildcampen in Skandinavien

Wer gerne in der beeindruckenden Natur Skandinaviens sein Zelt aufschlagen möchte, ist in Schweden, Finnland und Norwegen genau an der richtigen Adresse. Das sog. „Jedermannsrecht„, das auf ein altes schwedisches Gesetz aufbaut, erlaubt es hier beinahe überall zu übernachten. Solange es sich nur um eine Nacht handelt und man als Wanderer, Fahrradfahrer, mit Kanu oder mit einem Pferd unterwegs ist, muss man dabei auch keine Angst haben, dass der ausgewählte Platz möglicherweise in privater Hand ist. Besagtes Recht erlaubt nämlich auch für eine Nacht das Nächtigen auf Privatgrundstücken! Wichtig sind dabei aber dennoch einige Regeln, die man beachten sollte.

So ist es nicht erlaubt sich in der Nähe oder Sichtweite eines Wohnhauses niederzulassen, ohne vorher den Besitzer um Erlaubnis gefragt zu haben. Außerdem dürfen auch keine offenen Feuer errichtet werden, sodass auf Privatgrundstücken auf das idyllische Lagerfeuerambiente verzichtet werden muss. Selbstverständlich müssen die Plätze nach dem Camping auch wieder sauber verlassen werden.

Für alle Reisende, die mit Auto und Wohnwagen unterwegs sind, bleiben für die Nacht dennoch öffentliche Parkplätze, Straßenenden oder auch der Strand.

Wildcampen in Frankreich, Polen und Niederlanden

Wen es für einen Campingtrip nach Frankreich zieht, hat bei der Wahl des Übernachtungsplatzes keine so freie Hand, wie in Skandinavien. Hier sollte man beachten, dass Campen auf Privatgrundstücken nur mit der Erlaubnis des jeweiligen Besitzers legal ist. Da diese jedoch häufig an Urlauber gewohnt sind, stehen viele Campern auch wohlgesonnen gegenüber, sodass hier in der Regel keine Probleme entstehen.

Vorsicht ist jedoch an der Küste sowie in der Nähe von Sehenswürdigkeiten geboten. Dort gilt nämlich ein generelles Campingverbot. Richtig teuer kann das Campen auch im Natur- oder Wasserschutzgebiet werden. Wer hier nicht auf ausgewiesenen Plätzen übernachtet, den können Bußgelder bis zu einer Höhe von 1.500 € erwarten. Wichtig ist, dass aber auch auf diesen Plätzen das Übernachten nicht nach Camping aussehen darf.

Biwakieren ist hingegen grundsätzlich erlaubt, jedoch sollte man sich vor Ort noch einmal vergewissern, ob nicht eine Sonderregelung für den ausgewählten Platz gilt, auf die im Einzelfall durch Schilder hingewiesen wird. Im Nationalpark sollte außerdem beachtet werden, dass ca. eine Stunde Fußweg zwischen Ausgang und Campingplatz liegen sollte. Generell kann man sich diesbezüglich aber auch in jedem Tourismusbüro beraten lassen.

Ein generelles Verbot für Wildcamper gilt in den Niederlanden und in Belgien. Hier sollten die Zelte nur an ausgewiesenen Stellen aufgeschlagen werden, auf die Schilder hinweisen. Sie bieten die einzig legale Alternative zu kostenpflichtigen Campingplätzen. Kontrolliert wird das Einhalten des Verbots insbesondere in der Nähe der Küsten sowie in Orten, die typischerweise von Touristen besucht werden.

Tipp: Hier ist das Campen erlaubt.

Weniger streng geht es hinsichtlich des Campens in Polen zu. Offiziell ist das Wildcampen zwar nicht erlaubt, es wurden aber auch in den vergangenen Jahren keine Strafen dafür verhängt. Wer trotzdem auf Nummer Sicher gehen will, kann die Grundstücksbesitzer selbstverständlich um Erlaubnis fragen.

Wildcampen in Südosteuropa

Ähnlich geht es für Camper auch in den Balkanstaaten und Griechenland zu. Auch hier ist das Wildcampen in Kroatien und in Serbien offiziell verboten, wird von der Polizei jedoch meist geduldet, sofern man nicht über längere Zeit bleiben möchte und den Platz ordentlich hält. Zu beachten ist hierbei, dass man sein Zelt nicht in unmittelbarer Nähe von Staatsgebäuden aufschlägt. Wer Gewaltbereitschaft und politisches Unruhen während des Campingtrips aus dem Weg gehen möchte, sollte sich für die Nacht besser auf ländlichen Gebieten einen Schlafplatz suchen.

Gleiches gilt auch für Griechenland, Bulgarien und Rumänien. Wer von einer Nacht in einem rumänischen Nationalpark träumt, sollte jedoch bedenken, dass dies verboten ist. Für gewöhnlich sind die Kontrollen dort aber nicht sehr streng.

Wildcampen in baltischen Staaten und Schottland

Auch für Estland, Lettland und Litauen gilt die Devise: Wildcampen ist kein Problem, solange es nicht in einem Nationalpark oder Naturschutzgebiet stattfindet und kein Schild auf ein Campingverbot am jeweiligen Ort hinweist. Einzige Bedingung ist auch hier, dass der Platz sauber verlassen wird.

Strengere Regeln gibt es dagegen in Schottland. Diese sind im sog. Scottish Outdoor Access Code geregelt, der ebenfalls Vorschriften darüber umfasst, dass keine offenen Feuer gemacht werden dürfen und die Plätze nicht mit Abfall verschmutzt werden dürfen. Wer sich diesbezüglich vor dem Campingabenteuer umfangreicher informieren möchte, kann dies über das Internet oder durch Broschüren vor Ort.

Wildcampen im Süden Europas

In Italien und Spanien haben Wildcamper einige Dinge zu beachten. In beiden Ländern ist das freie Campen nämlich generell verboten und teilweise auch mit hohen Strafen belegt. Hier ist es deshalb ratsam sich mit Grundstückseigentümern abzusprechen und um Erlaubnis zu bitten. Die einzige Ausnahme stellen in Spanien die letzten hundert Meter des Santiago de Compostela, des bekannten Pilgerwegs dar. Auf den letzten Metern darf man ausnahmsweise am Wegrand sein Zelt aufschlagen.

Wildcampen im Rest Europas und in der Schweiz

In Ungarn, Portogal,Russlang, Tschechien und der Slowakei gelten ebenfalls strenge Regeln, was das Campen außerhalb von Campingplätzen betrifft. Weder auf Privatgrundstücken darf man sein Zelt aufschlagen, noch ist es erlaubt mit einem Wohnwagen auf Parkplätzen oder Raststätten zu übernachten.

Differenzierter geht es da schon in der Schweiz zu. Hier sollten sich Camper aber vergewissern, dass das Campen am ausgewählten Ort auch tatsächlich erlaubt ist. Das ist nämlich ganz davon abhängig, wo man sich befindet. In Natur-oder Wildschutzgebieten ist das Übernachten im Zelt oder Feuermachen verboten und wird mit Strafen bis zu 10.000€ und mehr bestraft. Gleiches gilt auch für Nationalparks. Oberhalb der Baumgrenze kann das Campen erlaubt sein,hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, ob nicht Schilder ein Verbot für bestimmte Bereiche festsetzen. Das Campen auf Privatgrundstücken ist mit der Einwilligung des Eigentümers jederzeit erlaubt, ebenso sollte man auch die Hüttenwart um Erlaubnis bitten, wenn man in der Nähe einer Berghütte nächtigen möchte. Allgemein bietet es sich dennoch an, sich vor Antritt des Urlaubs näher über die örtlichen Vorschriften zu informieren.

Hierzu hat der SAC ein Merkblatt veröffentlicht, das hilfreiche Informationen zum Campen und Biwakieren enthält.

Ebenso unterschiedlich sind die Regelungen in Österreich. Grundsätzlich gilt ein Campingverbot abseits der ausgewiesenen Plätze. Auch hier sind die bei Verstoß verhängten Strafen hoch und können einen Camper durchaus bis zu 14.500€ kosten. Auf Grund der unterschiedlichen Behandlung des Themas je nach Region sollte man sich auch in Österreich zuvor informieren. Der Alpenverein Österreich hat hierzu ein recht umfangreiches Informationsblatt auf seiner Homepage veröffentlicht, durch das Camper alle nötigen Hinweise erhalten.

Und bei uns?

Deutschland unterscheidet beim Campen streng, ob es sich um Wohnwagen oder Zelt handelt. Letzteres kann für nur eine Nacht beinahe überall problemlos aufgeschlagen werden. Ausnahmen sind nur Naturschutzgebiete, Privatgrundstücke ohne Einwilligung des Eigentümers und natürlich öffentliche Grundstücke, die mit Verbotsschildern gekennzeichnet sind. Mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers ist es jedoch kein Problem.

Caravan und Wohnmobile dürfen aber höchstens eine Nacht auf dem Parkplatz einer Raststätte stehen. Das Gleiche gilt für öffentliche Parkplätze. Dennoch sollte, wie auch in anderen Ländern, darauf geachtet werden, ob nicht Schilder im Einzelfall darauf hinweisen, dass das Campen verboten ist.

Bald kostenlose Flugtickets bei Ryanair

Revolution des Flugmarktes: Kostenfreies Fliegen und Reisen mit Ryanair

Nachdem Ryanair immer wieder mit extrem günstigen Flugpreisen auf sich aufmerksam gemacht hat, kommt nun der nächste Knaller: Dauerhaft kostenlose Flugtickets!

Damit bleibt die Airline weiterhin auf der Überholspur: Zuerst überholte  Ryanair die Lufthansa bei den Fluggastzahlen und startet mittlerweile sogar vom Flughafen Frankfurt (nicht: Hahn!) aus. Jetzt will Ryanair nach Ankündigung von CEO Michael O’Leary auch noch dauerhaft kostenlose Flugtickets anbieten.

Perfekt für FreiCamper und Menschen die gerne günstig reisen

Nachdem ich Ende März mit drei Freunden für nur 10€ nach Pescara (Italien) Hin- und Zurückgeflogen bin, bin ich von der Airline überzeugt. Wir hatten für wenig Geld ein tolles FreiCamping-Abenteuer am Meer. Die Flugbuchung und der Flug selbst verliefen reibungslos. Billiger geht es kaum! Den vollständigen Reisebericht gibt es hier.

FreiCampen Ryanair
FreiCampen Ryanair

Finanzieren will die Airline die kostenlosen Tickets durch „andere Kanäle“. Wie diese aussehen könnten weiß jeder, der schonmal mit Ryanair geflogen ist: Neben vielen kostenpflichtigen Zusatzoptionen bei der Flugreise wird man im Flugzeug sogar aufgefordert an einer Lotterie teilzunehmen. Eine Kaffeefahrt in der Luft.

Nach eigenen angaben macht Ryanair ungefähr ein Drittel seines Umsatzes mit Zusatzoptionen wie Bordessen, Priority Boarding (wer das bucht muss wirklich doof sein) und so weiter. Geld spart die Airline durch einen straff geplanten Arbeitsablauf. So sind die Flugzeuge kaum längere Zeit am Boden und die Crew muss zuhause schlafen. Dies macht sich indirekt auch für die FreiCamper bezahlt, denn Ryanair Flüge haben in der Regel nie Verspätung. Time is Money!

Werbegag oder ernsthafter Zukunftsausblick?

Ryanair suchte bereits in der Vergangenheit sehr öffentlichkeitswirksam nach weiteren Methoden, seine Flugpreise zu senken. Die wenigsten wurden dann auch umgesetzt. Meine persönlichen Favoriten waren:

  1. Stehplätze im Flugzeug
  2. Gebühr für die Toilettennutzung in der Luft
  3. Aufschlag für Übergewichtige Personen

Leider entpuppten sich diese Visionen als Marketinggags. Insbesondere Nummer 3 ist ja durchaus objektiv gerechtfertigt.

Wie steht es nun also mit dem dauerhaft kostenfreien Fliegen?

Ryanair ist mit Flugpreisen ab 2€ schon sehr nahe am kostenlosen Fliegen dran. Dies macht die Airline zu einer der begehrtesten Fluglinien Europas.  Hinzukommt, dass in Zukunft modernere Flugzeuge mit weniger Kerosinverbrauch zum Einsatz kommen werden. Eine dauerhafte Reduktion des Ticketpreises auf 0€ halte ich jedoch für unwahrscheinlich. Dies wäre allein wegen der „Spassbuchungen“ kaum haltbar. Vielmehr wird es aber Aktionsangebote geben mit denen das kostenlose Fliegen dann möglich sein wird.

Erfahrungsberichte einsenden

Die Besucher dieser Webseite freuen sich über jeden einzelnen Erfahrungsbericht zum Thema wildcampen und FreiCampen der hier online gestellt wird.

Wer einen Erfahrungsbericht einsenden möchte darf dies gerne tun!

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben – über jedemenge Bilder freut sich aber jeder.

Anleitung:

  1. Benutzeraccount erstellen
  2. Beitrag erstellen
  3. Zur Revision freigeben
    (Freischaltung i.d.R. innerhalb einer Stunde)

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Gerne kannst du deinen Erfahrungsbericht auch einfach per Facebook-Beitrag auf unserer Facebook-Seite erstellen. Oder hier in den Kommentaren schreiben.

FreiCampen ist für viele ein Abenteuer. Aber ist es – gerade in den stark Reglementierten Gebieten Europas noch einfach sein Zelt aufzustellen oder den Camper zu parken? Wo und in welchen Ländern das FreiCampen möglich ist könnt ihr in eurem Erfahrungsbericht mitteilen.

Der Erfahrungsbericht soll nicht nur eine Antwort auf Fragen geben wie

In welchem Land darf ich wie lange ohne Campingplatz schlafen?

sondern auch einen Überblick über die Bestimmungen beim FreiCampen und Übernachten in Campingfahrzeugen außerhalb von Campingplätzen. Dennoch seid ihr ganz frei in eurer Gestaltung. Schreibt und zeigt einfach was euch durch den Kopf geht. Dies hier sind nur Anregungen. Es wird jeder Erfahrungsbericht veröffentlicht!

Bitte denkt daran: Um weitere gesetzliche Einschränkungen zu vermeiden, sollten sich alle FreiCamper und WildZelter respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber der Natur und den Mitmenschen verhalten. Eine Belästigung oder gar Behinderung von Anwohnern, anderen Verkehrsteilnehmern oder Urlaubern ist nicht erwünscht.

In Deutschland gelten folgende Bestimmungen für das FreiCampen:

Parken

Das Halten von Wohnmobilen, Caravans und Gespannen ist im öffentlichen Straßenverkehr immer dann erlaubt, wenn es nicht verboten ist. Verbote ergeben sich in der Regel aus der StVO und den entsprechenden Schildern.

Selbiges gilt für das Parken. Ausgezeichnete Parkplätze dürfen ohne Weiteres von Wohnmobilen, Campern und Autos zum FreiCampen benutzt werden. Natürlich nur, sofern dies nicht ausdrücklich verboten ist. Die Campinausstattung darf dabei innerhalb des Fahrzeuges genutzt werden. Nicht erlaubt ist beim FreiCampen das Herausstellen von Tisch und Stühlen, das Aufstellen eines Vorzeltes oder die Errichtung eines Lagerfeuers.

Weitere Informationen zum FreiCampen findet ihr hier. Dort wird die Rechtslage beim FreiCampen erläutert und insbesondere das Thema „Übernachten“ (im Campingmobil) erläutert. Außerdem wird auf die Entsorgung von Müll etc. eingegangen.

Wild Campen am Gardasee

WildCamping am Gardasee (Italien)

Am Gardasee bündelt sich alles was die Natur und das Leben zu bieten haben: Ein Ort, ein Berg und der See. Das Wasser glänzt zu jeder Jahreszeit – bei Tag und bei Nacht. In Orten wie Bardolino sitze ich gerne am Ufer und genieße ein Glas Wein oder einen Kaffee in einem der kleinen Cafes in den Gassen der Stadt. Ich genieße das Sehen und Gesehenwerden, das Sein. Später zieht es mich hinaus und fort von dem Trubel der Stadt. Ein paar Kilometer weiter bin ich im Hinterland und genieße die Ruhe mit Blick auf den See. Lesen Sie weiter in unserem Reiseführer Gardasee (Italien).

Erste Orientierung am Lago di Garda

Wer am Gardasee wild campen will sollte sich zunächst die allgemeinen Informationen zum WildCamping in Italien durchlesen.

Der Gardasee ist politisch in drei Regionen unterteilt: Der Norden (Trentino), der Osten (Veneto) und der Westen (Lombardei). Der große Vorteil am Wild Campen ist natürlich, dass man kaum ortsgebunden ist. Man muss kein festes Quartier beziehen, sondern kann mit seinem Auto, dem Camper oder auch zu Fuß den See erkunden. Egal ob zu Lande oder zu Wasser: Der Gardasee ist ein tolles Ziel für WildCamper. 

WildCamping im Norden

Im nördlichen Teil des Gardasees befinden sich die Städte Tórbole und Riva del Garda. Diese sind das Zentrum sportlicher Urlauber, Wanderer und WildCamper. Am steilen Nordufer können eine Vielzahl von Outdoor Aktivitäten wie surfen, klettern, biken, wandern und Zelten unternommen werden. Natürlich ist es nicht ratsam sein Zelt direkt in der Stadt oder in Stadtnähe aufzuschlagen. Der Gardasee ist touristisch sehr erschlossen und man findet selten den geheimen Platz am See an dem wildzelten gefahrlos möglich ist. Es empfiehlt sich daher ins Landesinnere auszuweichen. Schon wenige Kilometer abseits des mediterranen Gardasees lässt die Bevölkerung und der Trubel spürbar nach. Auch die alpinen Verwandten des Lago di Garda, die Seen Ledro, Idro und Valvestino sind zu empfehlen, da diese im Vergleich zum bekannten Gardasee ein echter Geheimtipp zum wildcampen sind.

Das Westufer

An den steil aufragenden Felswänden der Westküste befinden sich die Städtchen Limone und Campione. Dahinter befinden sich Tremosine und Tignale, zwei Städchen mehr im naturbelassenen „Landesinneren“ des oberen Westufers des Gardasees. Dort können gerade WildCamper oder gerne Wandern oder Radfahren ein wahres Paradies vorfinden: auf der Höhe von Gargnano ist die Landschaft milder, sanfter und ruhiger. Es ist wenig los und genau das macht die Magie dieser Region aus.

Weiter südlich am unteren Westufer wird es mit dem WildCampen schwieriger. Im Ort Gardone Riviera befindet sich das Grandhotel, eines der ersten großen Hotelanlagen des Gardasees. Weitere Hotelanlagen folgten dem GrandHotel und dadurch hat sich die Gegend zu einem Ressort für gehobenes Publikum entwickelt. Dies hat natürlich auch Vorteile. So finden sich dort gut gepflegte alt-ehrwürdige Parks und tolle Uferpromenaden.

Das Ostufer

Die namensgebende Stadt Garda bietet eine lange Promenade mit viel Leben, sowohl tagsüber als auch abends. Wie Bardolino ist die Gegend hier touristisch sehr erschlossen, in den Städten und auf den Straßen ist immer viel los. Ruhiger geht es nur in der Gegend um Lazise zu. Doch nur wenige Kilometer weiter südlich befinden sich volle Vergnügungsparks. Es ist daher empfehlenswert sich in die sanften Weinhügeln des Hinterlandes zurückzuziehen. Dort wird es schnell ruhiger und naturbelassener. Außerdem gibt es viel aus der Region stammender Wein.

WildCamping Route Gardasee

Wer auf eigene Faust seinen WildCamping Trip am Gardasee plant kann sich an folgender Route orientieren. Man rückt so  jeden Tag ein Stückchen weiter und kann – je nacht Mobilität – innerhalb einer guten Woche den See umrunden. Die abwechslungsreiche Route startet:
1. Tag: Auftakt in Riva. Wassersport und der erste Eindruck des großen Sees.
2. Tag: Von Limone weiter Richtung Gargnano. Wandern und Übernachten mit Seeblick.
3. Tag: Über Gardone und Salò geht es weiter.
4. Tag: Im Süden ist ein Besuch der Stadt Sirmione auch für WildCamper Pflicht.
5. Tag: Aufwärts von Peschiera nach Lazise, Bardolino (Wein!) und Garda.
6. Tag: Malcésine und das Hinterland.
7. Tag: Wandern auf den Monte Baldo und dort zelten.
8. Tag: Heimreise über Tórbole.

Bildergalerie vom WildCamping Ausflug am Gardasee

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zB nach Pescara, Italien. Informationen zum Wildcamping in Italien findet ihr auf dieser Webseite. Aber es werden auch noch viele andere Ziele innerhalb Europas angeboten. Aufgrund der frühlingshaften Temperaturen empfehle ich euch jedoch Pescara.

Natürlich könnt ihr auch einen Abstecher nach London machen oder romantisch durch Venedig gondeln.

Die meisten günstigen Angebote ab 5€ sind Dienstag und Mittwoch verfügbar.

Tipp: Nutzt die Oneway-Option. So könnt ihr nur den billigen Hinflug via Ryanair buchen und einen günstigen Rückflug über andere Flugsuchmaschinen finden. Achtung: Ryanair wird versuchen, euch jedemenge Zusatzangebote aufzuschwatzen die ihr aber nicht braucht.

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