Wild Campen in Spanien

Wild Campen im sonnigen Spanien: Was gibt es schöneres als am Strand von Gran Canaria, Teneriffa oder Fuerteventura sein Zelt aufzustellen und den Sonnenuntergang zu geniessen….
Leider ist das frei zelten in Spanien, wie in fast allen Europäischen Ländern, nicht erlaubt.

Wildcampen in Spanien ist verboten

Generell verboten.
Zuwiderhandlungen werden auch strikt geahndet. Es drohen horrende Bußgelder die durch die Guardia Civil verhängt werden. In diesem Rahmen wird dann auch hin und wieder das Gepack durchsucht.
Die Bußgelder erhöhen sich beim wildzelten in Naturparks und Naturschutzgebieten.
Vorallem in touristisch erschlossenen Gebieten und in Küstennähe macht die Polizei regelrecht jagt auf die Wildcamper. Auch Helikopter werden eingesetzt um wild camper zu lokalisieren.

Auf Privatgrundstücken ist es nach Absprache mit dem Besitzer erlaubt. Ohne Einverständnis des Besitzers sollte man auf keinen Fall sein Zelt auf Privatgrundstück aufschlagen. Die Spanier reagieren oft (zurecht) sehr gereizt.

Die Praxis

Abseits von Stand und Küste sowie touristisch erschlossenen Gebieten wird das wild campen in Spanien eher geduldet.
Wer auf die Polizei trifft wird meist weitergeschickt und nur in seltenen Fällen ein Bußgeld verhängt.

Die Menschen auf dem Land sind auch weitaus toleranter und nach einem netten Gespräch erlauben auch die meisten Landwirte etc. die Übernachtung auf ihrem Land.
Ohne Erlaubnis sollte man Gebiete mit Schildern auf denen „coto privado de caza“ steht niemals betreten. Dies ist Privatgrundstück und die Besitzer jagen hier auch gerne mal…

Abseits der Hauptsaison sind die Kontrollen an den Stränden und Touristischen Ballungszentren weniger intensiv.

Wild Campen in Schweden

Schweden ist der Geheimtipp der Naturliebhaber und Wildcamper. Es finden sich unzählige abgelegene Seen und einsame Flecken an denen wild campen erlaubt ist.
Möglich macht das das sogenannte „Jedermannsrecht“, ein ursprüngliches Naturrecht welches in Schweden noch geachtet wird.

Rechtslage in Schweden
Jedermannsrecht

In Schweden gilt das durch die Verfassung garantierte „Allemannsrätt“. Zu Deutsch: Das Jedermannsrecht. Es gilt immer und überall in Schweden. Egal ob man im Wald wandert oder auf einem einsamen See rudert.
Es bedeutet, dass jeder das Recht hat, sich auf dem Land frei zu bewegen – also auch eine Nacht in freier Natur zu verbringen. Wildcampen in Schweden ist also erlaubt.

Es gilt aber der Grundsatz: “Don’t disturb – don’t destroy” Ein Grundsatz der jedem Wildcamper sowieso geläufig sein sollte und immer zu beachten ist. Nichts darf beschädigt und nichts darf gestört werden.

Wild Camping in Schweden ist auch auf Privatgrundstücken gestattet, nicht aber auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch private Hausgrundstücke dürfen nicht einfach so betreten werden. Es versteht sich von selbst, dass hier der Besitzer vorher um Erlaubnis gefragt werden muss. Es darf nicht in Sichtweite von Wohn- oder Sommerhäusern genächtigt werden.

Das es in Schweden ein solches Jedermannsrecht gibt und ausgeübt werden darf ist verglichen mit dem Rest Europas eine wertvolle Seltenheit. Um dieses Recht zu schützen ist daran auch eine gewisse Verantwortung für die Natur geknüpft. Es ist daher, wie immer, umbedingt nötig sich an gewisse Verhaltensregeln zu halten.

Was ist durch das Jedermannsrecht konkret erlaubt:

Skifahren, Radfahren, Wandern und Reiten ist schlicht und einfach in ganz Schweden erlaubt.

Lagerfeuer sind unter gewissen Einschränkungen erlaubt: Feuer dürfen nur an sicheren Plätzen unter sicheren Bedingungen gemacht werden. Wo die Gefahr von Bränden besteht sollte von einem Lagerfeuer abgesehen werden. Der Natur darf kein Schaden durch das Feuer entstehen. Insbesonderen Lagerfeuer auf Felsen dürfen nicht gemacht werden, da die Gefahr besteht, dass durch die Hitze Risse im Gestein entstehen die nie wieder verheilen. Wenn möglich sollte man vorhandene Feuerstellen nutzen.
In Gebieten in denen generell Brandgefahr herrscht oder Feuer ausdrücklich verboten sind dürfen antürlich auch keine entzündet werden.
In Nationalparks oder Naturschutzgebieten gelten unterschiedliche Regelungen die an den Eingängen in Englisch niedergeschrieben sind.
Bäume Fällen oder der Natur anderweitig Schaden zuzufügen ist natürlich streng verboten.

Zelten ist für eine oder zwei Nächte gestattet. Natur und Bewohner dürfen dadurch nicht gestört werden.
In Nationalsparks oder Naturschutzgebieten gelten wiederum spezielle Regeln welche immer das Aufstellen von Zelten verbieten. Biwakieren oder einfach übernachten ist allerdings erlaubt.
Verboten ist das Wild Zelten in Gebieten wo dies ausdrücklich, zum Beispiel durch Schilder, nicht gestattet wird.

Mit dem Wohnmobil, dem Auto oder Wohnwagen darf man bis zu 24 Stunden auf gekennzeichneten Parkflächen am Rand öffentlicher Strassen stehen. An Wochenenden oder Feiertagen ist das parken bis zum nächsten Werktag gestattet.
Verboten ist es an Strände oder abseits von Strassen zu fahren. Auch auf Privatgrundstücken ist dies (selbst nach Einwilligung des Besitzers) verboten. Privatstrassen dürfen nur mit Einwilligung des Besitzers befahren werden.

Schwimmen und Bootfahren ist gestattet.

Angeln und Jagen wird eigentlich nicht vom Jedermannsrecht gedeckt, aber von diesem sehr positiv beeinflusst. Es ist erlaubt mit Handangeln in öffentlichen Gewässern ohne Angelschein zu fischen, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.

Wild Campen in Italien

Wild Camping in Italien ist an sich eine verlockende Vorstellung. Nachts mit dem Auto oder Wohnmobil an den Strand fahren und einfach übernachten ist der Traum vieler Menschen. Wie immer gilt es die Verhaltensgrundsätze zu beachten und das Sprichwort „Wo kein Richter da kein Henker“
Leider sieht die Realität, zumindest Gebietsweise, anders aus:

Rechtslage

Das Wildcampen ist in Italien generell verboten. Dieses Verbot wird vor allem in Küstennähe und in touristisch erschlossenen Gebieten strikt durchgesetzt. Ganze 4 Behörden sind dafür zuständig: Carabinieri, Polizia Statale, Corpo Forestale, Vigili Communale.
Es drohen Bußgelder von 100€ – 500€ je nachdem ob man Motorisiert oder mit dem Zelt unterwegs ist. Mit niedrigeren Bußgeldern hat man leider nicht zu rechnen, die Regel liegt bei 300€.
Wenn man Glück hat muss man kein Bußgeld zahlen – weiterziehen muss man aber in jedem Fall.

Das Wildcampen auf Privatgrundstücken ist mit Erlaubnis des Besitzers erlaubt.

Auf gekennzeichneten Parkplätzen darf man mit dem Wohnmobil oder Auto eine Nacht stehen. Dies dient der Erholung und der (Wieder)Herstellung der Fahrtüchtigkeit.

Die Praxis

In der Praxis wird das Verbot des Wildzeltens in Italien strikt durchgesetzt und Bußgelder in Höhe von 350€ sind keine Seltenheit. Auch in der Zivilbevölkerung stoßt das wild campen auf Abneigung. Dies gilt allerdings nur für Gebiete in Küstennähe und touristisch stark erschlossene Gebiete.
Die Polizei patroulliert dort regelmässig und macht Jagd auf Wildcamper.

Abseits touristischer Ballungszentren ist wild campen, obwohl immernoch verboten, aber einfacher. Dort besteht kaum Druck auf Natur und Bewohner, sodass dort vieles weniger streng gesehen wird.
Biwakieren wird noch eher gedultet als campen bzw. zelten.

Es bietet sich an, bei Privatpersonen anzufragen, ob diese etwas dagegen haben, wenn man eine Nacht auf deren Grundstück nächtigt. Die Italiener sind ein sehr aufgeschlossenes Volk und freundlich und redselig. Mit einer Flasche Wein lässt sich auch viel erreichen.

Gefahren

Leider wird in Italien, vorallem in Städten etc., häufig in Wohnmobile und Zelte eingebrochen.

Wild Campen in Deutschland

Wie man hier nachlesen kann, ist Wildcampen in Deutschland generell verboten.
Es gibt aber Ausnahmen:

Hier darf man ganz legal wild campen

Pfälzer Wald:

Foto aus dem Pfälzer Wald
© Foto: Udo Drews / pixelio.de

Seit 2009 darf man im gut erschlossenen Pfälzer Wald abseits der Hütten und Wanderwege legal wild campen.
Ermöglicht hat dies der Verein Südliche Weinstrasse e.V. in Kooperation mit Landesforsten, mehreren Ortsgemeinden und einer privaten Waldbesitzerin.
Der Naturpark Pfälzer Wald bietet Abenteuer, Wildnis und Natur – mitten in Deutschland. Zu sehen gibt es faszinierende Sandsteinfelsen, endlose Wälder und hohe Bergkuppen.
Das wildcampen ist jedoch nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt und muss vorher angemeldet werden. Die Plätze liegen abseits der Wanderwege und sind nur zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar. Sie laden dazu ein die Natur des Pfälzerwaldes bei einer Übernachtung in der Wildnis hautnah zu erleben.
Weitere Informationen finden sich hier: http://www.trekking-pfalz.de

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Nationalpark Sächsische Schweiz

Foto aus der Sächsischen Schweiz
© Foto: clermac / pixelio.de

Inmitten einer der schönsten Flecken Deutschlands, dem Nationalspark Sächsische Schweiz (der zum Teil in Tschechien liegt), bietet eine ganz besonders ausgefallene Form des übernachtens in der Freiheit: das boofen. Hierbei handelt es sich um eine uralte Tradition vorwiegens sächsischer Bergsteiger, die in bestimmten Teilen des Nationalparks frei übernachteten.
57 offizielle Freiübernachtungsstellen gibt es auf denen man ohne Probleme zu bekommen in der Natur nächtigen darf.
Eine Liste findet sich hier: http://www.nationalpark-saechsische-schweiz.de

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Weitere Orte:

In diesen Bundesländern ist es durch die Landesnaturschutzgesetze erlaubt eine Nacht in der freien Natur zu zelten, wenn man „nicht motorisiert“ (also Kanufahrer, Wanderer, Radfahrer) ist und sich ausserhalb von Naturschutzgebieten befindet:

Außerdem: Wild Campen auf Privatgrundstücken ist mit Einverständnis des Besitzers erlaubt!

Generell gilt:
Man ist Gast in der Natur und hat sich auch so zu verhalten: Grundsätze des Wild Campens

Wild-Campen.DE geht online!

News zum Thema Wild Zelten
© Foto: Klaus Stricker / pixelio.de

Heute ist es soweit: Die Seite ist zum ersten mal online.

Lange schon habe ich davon geträumt diese Webseite zu erstellen und nun nimmt das Hobby Gestalt an.

Natürlich fehlen noch jedemenge Inhalte und das Forum ist auch noch nicht fertig. Nach und Nach sollte sich die Webseite aber mit Informationen rund um das leidenschaftliche Thema „Wild Campen“ füllen.

Einige Seiten sind auch schon fertig: Rechtslage in Deutschland und Impressum
Weitere folgen!

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Der Plan für die nächsten Tage:
23.06.10 –> „Verhaltensregeln und Tipps“; „Was ist Wild Campen“; Oben Rechts unter der Suche irgendetwas einbauen [erledigt]
24.06.10 –> Links aktualisieren; Maps einbinden; 2 Artikel [erledigt]
25.06.10 –> 3 Artikel [erledigt]
26.06.10 –> 4 Artikel [erldedigt]
27.06.10 –> 4 Artikel
28.06.10 –> Board; Newsletter; Bilder; Menü/Kat
29.06.10 –> 1 Artikel; Linkbuilding
30.06.10 –> 1 Artikel; Linkbuilding

Erfahrungsaustausch im Forum

In unserem Wildcamping Forum treffen sich viele Freunde dieser besonderen Art des Campings.
Entspann dich und setz dich zu uns. Es gibt immer viel zu Erzählen, denn wild camping ist immer ein Abenteuer.

wildcampen im schwarzwald
© Foto: Marc Tollas / pixelio.de

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