Schweden ist der Geheimtipp der Naturliebhaber und Wildcamper. Es finden sich unzählige abgelegene Seen und einsame Flecken an denen wild campen erlaubt ist.
Möglich macht das das sogenannte „Jedermannsrecht“, ein ursprüngliches Naturrecht welches in Schweden noch geachtet wird.
Rechtslage in Schweden
Jedermannsrecht
In Schweden gilt das durch die Verfassung garantierte „Allemannsrätt“. Zu Deutsch: Das Jedermannsrecht. Es gilt immer und überall in Schweden. Egal ob man im Wald wandert oder auf einem einsamen See rudert.
Es bedeutet, dass jeder das Recht hat, sich auf dem Land frei zu bewegen – also auch eine Nacht in freier Natur zu verbringen. Wildcampen in Schweden ist also erlaubt.
Es gilt aber der Grundsatz: “Don’t disturb – don’t destroy” Ein Grundsatz der jedem Wildcamper sowieso geläufig sein sollte und immer zu beachten ist. Nichts darf beschädigt und nichts darf gestört werden.
Wild Camping in Schweden ist auch auf Privatgrundstücken gestattet, nicht aber auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Auch private Hausgrundstücke dürfen nicht einfach so betreten werden. Es versteht sich von selbst, dass hier der Besitzer vorher um Erlaubnis gefragt werden muss. Es darf nicht in Sichtweite von Wohn- oder Sommerhäusern genächtigt werden.
Das es in Schweden ein solches Jedermannsrecht gibt und ausgeübt werden darf ist verglichen mit dem Rest Europas eine wertvolle Seltenheit. Um dieses Recht zu schützen ist daran auch eine gewisse Verantwortung für die Natur geknüpft. Es ist daher, wie immer, umbedingt nötig sich an gewisse Verhaltensregeln zu halten.
Was ist durch das Jedermannsrecht konkret erlaubt:
Skifahren, Radfahren, Wandern und Reiten ist schlicht und einfach in ganz Schweden erlaubt.
Lagerfeuer sind unter gewissen Einschränkungen erlaubt: Feuer dürfen nur an sicheren Plätzen unter sicheren Bedingungen gemacht werden. Wo die Gefahr von Bränden besteht sollte von einem Lagerfeuer abgesehen werden. Der Natur darf kein Schaden durch das Feuer entstehen. Insbesonderen Lagerfeuer auf Felsen dürfen nicht gemacht werden, da die Gefahr besteht, dass durch die Hitze Risse im Gestein entstehen die nie wieder verheilen. Wenn möglich sollte man vorhandene Feuerstellen nutzen.
In Gebieten in denen generell Brandgefahr herrscht oder Feuer ausdrücklich verboten sind dürfen antürlich auch keine entzündet werden.
In Nationalparks oder Naturschutzgebieten gelten unterschiedliche Regelungen die an den Eingängen in Englisch niedergeschrieben sind.
Bäume Fällen oder der Natur anderweitig Schaden zuzufügen ist natürlich streng verboten.
Zelten ist für eine oder zwei Nächte gestattet. Natur und Bewohner dürfen dadurch nicht gestört werden.
In Nationalsparks oder Naturschutzgebieten gelten wiederum spezielle Regeln welche immer das Aufstellen von Zelten verbieten. Biwakieren oder einfach übernachten ist allerdings erlaubt.
Verboten ist das Wild Zelten in Gebieten wo dies ausdrücklich, zum Beispiel durch Schilder, nicht gestattet wird.
Mit dem Wohnmobil, dem Auto oder Wohnwagen darf man bis zu 24 Stunden auf gekennzeichneten Parkflächen am Rand öffentlicher Strassen stehen. An Wochenenden oder Feiertagen ist das parken bis zum nächsten Werktag gestattet.
Verboten ist es an Strände oder abseits von Strassen zu fahren. Auch auf Privatgrundstücken ist dies (selbst nach Einwilligung des Besitzers) verboten. Privatstrassen dürfen nur mit Einwilligung des Besitzers befahren werden.
Schwimmen und Bootfahren ist gestattet.
Angeln und Jagen wird eigentlich nicht vom Jedermannsrecht gedeckt, aber von diesem sehr positiv beeinflusst. Es ist erlaubt mit Handangeln in öffentlichen Gewässern ohne Angelschein zu fischen, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist.