Wild Campen in Dänemark

Rechtslage

Wildcampen ist in Dänemark generell verboten.

Auf Privatgrundstück ist wild campen mit Zustimmung des Besitzers erlaubt.
Privatstrände darf man überqueren, nicht aber darauf ohne Erlaubnis verweilen.

Verstöße gegen das Verbot werden streng geahndet. Es drohen Bußgelder von 5 – 500€

Besonderheit der Naturlagerplätze: siehe unten

Grauzone „Aufhalten“:
Ausserhalb der Vogelbrutzeiten (März-August) ist das Aufhalten an der Küste und in Naturschutzgebieten Tag und Nacht gestattet.
Der Übergang zwischen „Aufhalten“ und Campen ist fliessend und am besten vergleichbar mit dem Biwakieren.

Die Praxis

Vor allem in Strandnähe und touristischen Ballungszentren wird das Verbot strikt durchgesetzt und durch Bußgelder bestraft.
Die Kontrollen sind in der Sommersaison am stärksten. In Gebieten wie z.B. Klitmøller gibt es sogar extra eingerichtete Patroullien die dem Wildcamper das Leben schwer machen.

Einige Dünengebiete sind zudem Artschutzgebiete oder Naturschutzgebiete. Wildcampen innerhalb solcher Areale hat höhere Bußgelder zur Folge.
Zwischen März und August sind Volgebrutzeiten. Die Natur bedarf während dieser Zeitspanne besonderen Schutz.

Besonderheit der Naturlagerplätze

In Dänemark gibt es in 40 Wäldern übers ganze Land verteilt sogenannte Naturlagerplätze. Dies sind ausgewiesene Plätze auf denen man sein Zelt kostenlos oder mittlerweile zum Teil gegen eine sehr geringe Gebühr (ca. 1,50€) aufstellen darf. Voraussetzung ist die Befolgung einiger Regeln die vom Dänischen Generaldirektorat für Forst und Natur aufgestellt wurden:

  • Aufenthalt nicht länger als eine Nacht
  • Nicht mehr als 2 Zelte oder 6 Personen
  • Nicht in Sichtweite von Gebäuden, Strassen oder anderen Zeltplätzen
  • Kein offenes Feuer
  • Motorisierte Fahrzeuge auf Waldwegen sind verboten
  • Kein Müll oder Schäden hinterlassen

Hier eine Liste der Naturlagerplätze in Dänemark